Erfahre wie viel du für deine Krankenversicherung zahlen musst – Eine Anleitung

Krankenversicherungsbeiträge berechnen

Du hast gerade deinen Job gekündigt und fragst dich, wie viel du jetzt für deine Krankenversicherung zahlen musst? Keine Sorge, das ist nicht so schwer zu verstehen und in dieser Einleitung erklären wir dir, was du wissen musst. Wir werden darauf eingehen, wofür du zahlen musst und wie du die Kosten für deine Versicherung am besten berechnest. So kannst du sicherstellen, dass du die richtige Versicherung bekommst und nicht mehr bezahlst, als du musst. Lass uns also loslegen!

Das hängt ganz davon ab, welche Krankenversicherung du hast. Für die gesetzliche Krankenversicherung zahlst du einen monatlichen Beitrag, der sich aus einem festen Anteil, den du selbst bezahlst, und einem weiteren Anteil, den dein Arbeitgeber bezahlt, zusammensetzt. Für die private Krankenversicherung kann das anders sein. Da musst du einen individuellen Vertrag aushandeln.

Gesetzliche oder Private Krankenversicherung? Entscheide Dich!

Du hast Dir vor Kurzem eine eigene Wohnung zugelegt und überlegst, ob Du Dich privat oder gesetzlich krankenversichern solltest? Wenn Du Dich für die gesetzliche Krankenversicherung entscheidest, musst Du einen monatlichen Beitrag entrichten. In den meisten Fällen liegt kein eigenes Einkommen vor, sodass Du einen Beitrag von 172,01 Euro pro Monat für die Krankenversicherung und 34,52 Euro pro Monat für die Pflegeversicherung zahlen musst. Dieser Beitrag reduziert sich, wenn Du Einkommen erzielt, zum Beispiel durch einen Nebenjob. Wenn Du Dich für die private Krankenversicherung entscheidest, erhöhen sich die Beiträge. So wird der Beitrag immer dann höher, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Zudem kannst Du bei der privaten Krankenversicherung zwischen verschiedenen Tarifen wählen, die unterschiedliche Leistungen zu unterschiedlichen Preisen bieten.

Krankenversicherung bei Minijobs: Alles, was du wissen musst!

Du hast einen Minijob und bist dir unsicher, ob du krankenversichert bist? Dann lies dir diesen Text durch! Wenn du weniger als 450 Euro verdienst, musst du dich selbst krankenversichern. Erst ab einem Verdienst von 451 Euro übernimmt dein Arbeitgeber die Kosten für deine Krankenversicherung und meldet dich bei einer Krankenkasse an. Solltest du schon Mitglied in einer Krankenkasse sein, wird dein Arbeitgeber die Beiträge an diese abführen. Es ist also wichtig, dass du dich informierst, ob du über deinen Minijob ausreichend krankenversichert bist.

Krankengeld beim 521-Euro-Job: So erhältst du 80-90% Netto-Lohn

Du arbeitest gerade mit einem 520-Euro-Job und bist dir unsicher, was passiert, wenn du krank wirst? Dann haben wir gute Nachrichten für dich: Ein 521-Euro-Job bietet dir im Krankheitsfall einen Anspruch auf Krankengeld von der Krankenkasse. Dabei kannst du zwischen 80 und 90 Prozent deines Netto-Lohns als Krankengeld erhalten. Allerdings musst du hierfür mindestens 12 Monate in der gesetzlichen Krankenversicherung eingeschrieben sein. Außerdem musst du deinem Arbeitgeber unverzüglich mitteilen, dass du krank bist und ein ärztliches Attest vorlegen. Wenn du deinem Arbeitgeber nicht binnen 3 Tagen mitteilt, dass du krank bist, wird kein Krankengeld mehr gezahlt.

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Minijob: Finanzielle Verpflichtungen verstehen

Du bekommst einen Minijob und hast noch nicht so viel Ahnung von den damit verbundenen finanziellen Verpflichtungen? Dann erklären wir Dir hier kurz, was auf Dich zukommt. Neben dem pauschalen Rentenversicherungsbeitrag des Arbeitgebers, der 15 Prozent des Verdienstes ausmacht, musst Du noch einen Eigenbeitrag in Höhe von aktuell 3,6 Prozent zahlen. Wenn Dein monatlicher Verdienst bei 520 Euro liegt, macht das 18,72 Euro Eigenbeitrag.

 Krankenversicherung Kosten im Vergleich

Geringfügig entlohnte Beschäftigte: Überprüfe den Grenzbetrag von 520 Euro

Du als Arbeitgeber bist verpflichtet, bei geringfügig entlohnten Beschäftigten den Grenzbetrag von 520 Euro pro Monat zu überprüfen. Dieser entspricht einer Maximalstundenzahl von 43,333 Stunden pro Monat oder 43 Stunden und 20 Minuten. Sollte dieser Wert überschritten werden, müssen Arbeitsverträge frühzeitig angepasst werden, damit die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden. Denke daran, dass geringfügig entlohnte Beschäftigte nicht nur auf Stundenbasis, sondern auch pauschal bezahlt werden können. Achte also genau auf die Höhe des Entgelts, das Du an Deine Mitarbeiter*innen bezahlst.

Arbeitgeber: Minijobber-Lohnabrechnung & Sozialversicherungsbeiträge

Du bist Arbeitgeber und hast einen Minijobber in deiner Firma? Dann musst du dich nicht nur um die Lohnabrechnung kümmern, sondern auch Abgaben an die Sozialversicherungen entrichten. Wenn dein Minijobber in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, musst du als Arbeitgeber einen Pauschalbeitrag von 13 Prozent des Verdienstes zur Krankenversicherung zahlen. Für die Rentenversicherung musst du nochmal einen Pauschalbetrag von 15 Prozent entrichten. Dieser Betrag wird dann zusammen mit dem Lohn des Minijobbers an die Sozialversicherungen überwiesen. Damit bist du als Arbeitgeber auf der sicheren Seite.

Midijob: So bist du im Krankheitsfall abgesichert

Ja, anders als beim Minijob sind bei einem Midijob Abgaben zur Sozialversicherung fällig. Doch was passiert, wenn du als Midijobber erkrankst? Glücklicherweise bist du in diesem Fall abgesichert und hast Anspruch auf Lohnfortzahlung und Krankengeld. Du musst dich jedoch darum kümmern, dass dein Arbeitgeber eine Krankmeldung bei der Krankenkasse einreicht. Wenn du beispielsweise länger als 6 Wochen krank bist, kannst du auch einen Antrag auf Krankengeld stellen. So bist du in jedem Fall auf der sicheren Seite.

Krankenversicherung: Beitragszahlungen geteilt zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Du als Arbeitnehmer musst Deinen Anteil zur Krankenversicherung leisten und zwar prozentual zu Deinem Bruttogehalt. Dieser liegt bei 7,3 Prozent. Neben Deinem Anteil muss aber auch Dein Arbeitgeber einen Beitrag leisten, sodass sich der Beitragssatz auf 14,6 Prozent des Bruttogehalts erhöht. Seit 2020 sind auch die Zusatzbeiträge zur Krankenversicherung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufgeteilt. Das heißt, jeder zahlt die Hälfte.

Gesetzliche Krankenversicherung: Wie hoch ist der Beitrag?

Du hast entschieden, dass Du Dich gesetzlich krankenversichern möchtest? Dann musst Du wissen, dass die Höhe des Beitrags für die gesetzliche Krankenversicherung sich ausschließlich nach Deinem Einkommen richtet. Als Selbstständiger kannst Du Dich für rund 160 Euro im Monat plus einem kassenindividuellen Zusatzbeitrag gesetzlich krankenversichern. Dieser Zusatzbeitrag variiert je nach Krankenkasse und Deinen persönlichen Umständen. Er kann aber bis zu 2,6 Prozent Deines Einkommens betragen. Wähle deshalb eine Kasse, die Deinen Bedürfnissen und Lebensumständen entspricht.

Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung: 14,6%

Du hast einen Job und bist deshalb Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung? Dann musst du einen Beitrag leisten, um das System zu unterstützen. Grundsätzlich beträgt der Beitragssatz 14,6 Prozent deines Einkommens. Glücklicherweise übernimmt dein Arbeitgeber die Hälfte dieses Beitrages. Aber das ist noch nicht alles: Zusätzlich bezahlst du einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag. Dieser unterscheidet sich je nach Kasse und liegt meist zwischen 0,25 und 0,9 Prozent. Der Zusatzbeitrag wird direkt an die gesetzliche Krankenkasse gezahlt. Auch wenn es sich um eine extra Belastung handelt, ist es wichtig, dass du den Beitrag zahlst. Nur so kann das System funktionieren und es ist gut, dass du versichert bist.

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 Krankenversicherungsbeiträge berechnen

BKK Gildemeister Seidensticker & Firmus: 15,5% Beitrag vom Brutto

Im Januar 2023 übernahmen BKK Gildemeister Seidensticker und BKK Firmus den Titel der günstigsten bundesweit geöffneten Krankenkasse. Damit sichern sie ihren Mitgliedern einen Beitrag von 15,5 Prozent vom Brutto. Die HKK, die zuvor die günstigste Kasse war, lag bei 17 Prozent vom Brutto. Mit dem Wechsel erhalten viele Menschen die Möglichkeit, jährlich viel Geld zu sparen. Es lohnt sich also, die Beiträge verschiedener Krankenkassen zu vergleichen. Denn auch in den anderen Bundesländern können sich günstigere Angebote ergeben. Durch den Vergleich der Konditionen verschiedener Krankenkassen kannst du deine monatlichen Beiträge senken und so bares Geld sparen.

Freiwillig gesetzlich versichern: Mindestbeitrag und Beitragsbefreiung 2023

Ist eine Familienversicherung für Dich nicht möglich, musst Du Dich als Selbstständiger oder ohne Einkommen freiwillig gesetzlich versichern. In dem Fall wird die Krankenkasse einen Mindestbeitrag verlangen, der sich an dem fiktiven Mindesteinkommen orientiert. Im Jahr 2023 liegt dieser Betrag bei 1131,67 Euro. Solltest Du kein Einkommen haben, kannst Du aber auch einen Antrag auf Beitragsbefreiung stellen. Dafür musst Du dann aber einige Unterlagen vorlegen.

Erhalte Beitragszuschüsse & Unterstützungen für Deine Krankenversicherung

Du musst nicht allein für den Beitrag zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung aufkommen. Dein Beitragssatz liegt bei 7,3% statt der vollen 14,6%. Auch beim Zusatzbeitrag erhältst Du einen Beitragszuschuss. Für 2021 bedeutet das, dass Dein Maximalbeitrag durchschnittlich bei 384,58 Euro liegt. Zusätzlich zu dem Beitragszuschuss gibt es noch weitere Unterstützungen, die Dir die Krankenkasse bietet. Dazu zählen unter anderem Zuschüsse zu Zusatzbeiträgen für Kinder und Geschwister. Auch für die private Krankenversicherung gibt es Unterstützungen, die Dir helfen können, die Beiträge zu senken. Informiere Dich am besten bei Deiner Krankenkasse und erfahre mehr über die verschiedenen Unterstützungsmöglichkeiten.

Geringfügig Beschäftigt: Muss ich Krankenversicherungsbeiträge bezahlen?

Du bist geringfügig beschäftigt und fragst Dich, ob Du Beiträge bezahlen musst? Grundsätzlich musst Du aus einem Minijob oder einer befristeten Aushilfstätigkeit keine eigenen Beiträge zur Krankenversicherung zahlen. Allerdings musst Du Deinen Arbeitgeber informieren, dass Du geringfügig beschäftigt bist. Er muss dann den sogenannten Pauschalbeitrag an die Krankenkasse abführen. Der Pauschalbeitrag beträgt derzeit 19% des Brutto-Entgelts. Allerdings ist der Pauschalbeitrag abhängig von der Höhe des Brutto-Entgelts und kann je nach Anbieter variieren.

Krankenversicherung für Teilzeitjob: Muss man eine abschließen?

Du hast einen Teilzeitjob und fragst Dich, ob du dafür eine Krankenversicherung benötigst? Ja, laut dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) musst Du bei einem Teilzeitjob eine Krankenversicherung vorlegen, um im Falle eines Krankheitsfalles abgesichert zu sein. In Deutschland besteht eine Krankenversicherungspflicht, die für fast alle Personen gilt, die in Deutschland wohnen. Einige Berufsgruppen sind jedoch davon ausgenommen. Wenn Du einen Teilzeitjob hast, musst Du deshalb eine Krankenversicherung abschließen. Dabei kannst Du zwischen einer privaten und einer gesetzlichen Krankenversicherung wählen. Allerdings ist die gesetzliche Krankenversicherung meist die günstigere Variante. Bei der privaten Krankenversicherung musst Du meist auch einen höheren Beitrag zahlen.

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Beitragssatz zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung 2023

Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung liegt seit 1 Januar 2023 bei 2,6 Prozent. Dieser wird sowohl von Arbeitgebern als auch von Arbeitnehmern getragen. Jede Seite zahlt also die Hälfte des Beitrags. Damit soll den Arbeitnehmern eine finanzielle Absicherung im Falle eines Arbeitsplatzverlusts geboten werden. Ebenso sind die Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer paritätisch finanziert. Der Beitragssatz beträgt hierbei aktuell 18,6%. Mit diesen Beiträgen wird die gesetzliche Altersrente finanziert.

AOK PLUS & TK: Vergleiche Krankenkassen & profitiere von den besten Konditionen

Im Jahr 2023 liegt der Beitragssatz der AOK PLUS bei 16,1%, bestehend aus einem Grundbeitrag von 14,6% sowie einem Zusatzbeitrag von 1,5%. Gleichzeitig bleibt der Beitragssatz der TK weiterhin bei 15,8%, bestehend aus einem Grundbeitrag von 14,6% und einem Zusatzbeitrag von 1,2%. Damit gehört die TK zu den fünf günstigsten gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland, die bundesweit für alle zugänglich sind. Mit einem Vergleich der verschiedenen Krankenkassen kannst Du sicherstellen, dass Du die für Dich beste Wahl triffst und direkt von den günstigsten Konditionen profitierst.

Anstieg des Zusatzbeitrages: 233 Euro mehr für gesetzlich Versicherte

Ab 1. Januar 2023 steigen die Zusatzbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung im Schnitt um 0,3 Prozentpunkte auf 1,6 Prozent an. Damit erhöht sich auch die Beitragsbemessungsgrenze von bisher 57.750 Euro auf 59850 Euro, was bedeutet, dass gesetzlich versicherte Arbeitnehmer im Schnitt 233 Euro mehr Beitrag an die Kasse zahlen müssen. Dieser Anstieg des Zusatzbeitrages wird in den nächsten Jahren auch weiter anhalten. Um davor geschützt zu sein, kannst Du Dich jedoch für eine private Krankenversicherung entscheiden, denn hier kannst Du deine Beiträge individuell anpassen und somit die Kosten im Blick behalten.

Krankenkassenbeiträge ab 2023: Erhöhung um 0,3 Prozent

Du musst dich auf eine Erhöhung deiner Krankenkassenbeiträge ab 2023 einstellen. Der Beitragssatz wird dann voraussichtlich bei 16,2 Prozent liegen, momentan beträgt er noch im Schnitt 15,9 Prozent. Das bedeutet, dass du 0,3 Prozent mehr bezahlen musst. Aber keine Sorge, die Erhöhung wird nicht zu einem großen Loch in deiner Geldbörse führen, da die Zusatzbeiträge maximal 0,5 Prozent betragen dürfen.

AOK PLUS und IKK classic: Deine Wahl der Krankenversicherung

Du suchst eine gute Krankenkasse? Dann solltest du dir die AOK PLUS ansehen. Im aktuellen Krankenkassentest von krankenkasseninfo erhielt die AOK PLUS die Testnote 1,1. Aber auch die IKK classic ist eine empfehlenswerte Krankenkasse. Sie ist bundesweit geöffnet und entwickelte sich im 19. Jahrhundert aus Gesellenbruderschaften. Damit gewährleisteten die Innungskrankenkassen den Handwerkern eine Krankenversicherung. Heutzutage bietet die IKK classic viele weitere Leistungen und Vorteile, die du dir unbedingt anschauen solltest.

Schlussworte

Die Höhe der Krankenversicherungsbeiträge hängt davon ab, welche Art von Versicherung du hast. Wenn du eine private Krankenversicherung hast, kannst du je nach Tarif zwischen 50 und 500 Euro pro Monat zahlen. Wenn du über die gesetzliche Krankenversicherung versichert bist, musst du einen festgelegten Prozentsatz deines Einkommens als Beitrag bezahlen. Dieser Beitrag beläuft sich in der Regel auf ca. 10 Prozent deines Bruttoeinkommens.

Es ist wichtig, dass du dich über die Kosten für deine Krankenversicherung informierst, bevor du dich entscheidest. Auf diese Weise kannst du sicher sein, dass du eine Versicherung bekommst, die zu deinem Budget passt und die du dir leisten kannst.

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