Erfahre jetzt, wie teuer eine Krankenversicherung sein kann – Unser Ratgeber hilft Dir!

Kosten von Krankenversicherungen

Hey Du!
Hast Du Dich schon mal gefragt, wie teuer Krankenversicherung ist? Wir haben die Antworten für Dich! In diesem Artikel erfährst Du alles, was Du über die Kosten einer Krankenversicherung wissen musst. Wir zeigen Dir, welche Faktoren den Preis beeinflussen und geben Dir Tipps, wie Du Geld sparen kannst. Also, lass uns anfangen.

Die Kosten für eine private Krankenversicherung können sehr unterschiedlich sein und hängen von vielen Faktoren ab, wie z.B. Alter, Gesundheitszustand und Leistungsumfang der Versicherung. Es ist daher schwer, eine genaue Beantwortung zu geben. In der Regel musst du mit monatlichen Kosten zwischen 100 und 300 Euro rechnen.

Kranken- und Pflegeversicherung: Dein monatlicher Beitrag

Du fragst Dich, wie viel Du monatlich für Deine Kranken- und Pflegeversicherung zahlen musst? In den meisten Fällen, wenn Du kein eigenes Einkommen hast, liegt der monatliche Beitrag für die Krankenversicherung bei 172,01 Euro. Hinzu kommen noch 34,52 Euro pro Monat für die Pflegeversicherung. Insgesamt zahlst Du somit jeden Monat 206,53 Euro an Beiträgen. Allerdings kann dieser Betrag je nach Einkommen variieren. Daher solltest Du Dich am besten direkt bei Deiner Krankenkasse erkundigen, was Du für Beiträge zu leisten hast.

Günstigste Krankenkasse 2023: BKK Gildemeister Seidensticker & BKK Firmus

Im Januar 2023 übernahmen die BKK Gildemeister Seidensticker und die BKK Firmus das Zepter als günstigste bundesweit geöffnete Krankenkasse. Dies bedeutet, dass ihre Mitglieder nur 15,5 Prozent ihres Bruttogehalts als Beitrag bezahlen müssen. Im Vergleich dazu waren es 2022 noch die HKK, die als günstigste Kasse galten. Allerdings war der Beitrag hier etwas höher, nämlich 16,2 Prozent. Daher ist es für viele Menschen eine gute Entscheidung, sich für eine der beiden neuen Krankenkassen zu entscheiden, wenn sie finanziell davon profitieren wollen.

Freiwillig Gesetzlich Krankenversichert – So geht’s, Kosten & Leistungen

Du möchtest als Selbstständiger gesetzlich krankenversichert sein? Dann hast du die Möglichkeit, dich als freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung anzumelden. Hierzu musst du einen monatlichen Beitrag von rund 160 Euro zahlen, zuzüglich eines kassenindividuellen Zusatzbeitrags. Der Zusatzbeitrag hängt von der von dir gewählten Krankenkasse ab. Diese Kosten können sich jedoch lohnen, denn sie beinhalten eine umfangreiche Leistungspalette. Dazu zählen beispielsweise Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte und Medikamente.

Minijob & Krankenversicherung: Ab 451 Euro übernimmt Arbeitgeber Beiträge

Du hast einen Minijob und möchtest wissen, ob du krankenversichert bist? Das kommt darauf an, wie viel du verdienst. Wenn du weniger als 450 Euro im Monat verdienst, musst du dich selbst krankenversichern. Erst ab einem Verdienst von 451 Euro übernimmt dein Arbeitgeber die Krankenversicherungsbeiträge und meldet dich bei einer Krankenkasse an. Solltest du noch nicht Mitglied einer Krankenkasse sein, wird dein Arbeitgeber das für dich übernehmen. So bist du auch bei einem Minijob immer abgesichert.

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520-Euro-Job: Kein Anspruch auf Krankengeld, 521-Euro-Job schon!

Du hast einen 520-Euro-Job? Dann bist du leider nicht krankenversichert und hast keinen Anspruch auf Krankengeld. Wenn du aber einen 521-Euro-Job hast, hast du im Krankheitsfall Anspruch auf Krankengeld von der Krankenkasse. Zusätzlich bekommst du auch eine Erstattung deiner Krankheitskosten. Damit du im Krankheitsfall abgesichert bist, ist es also wichtig, dass du einen 521-Euro-Job hast.

TK erneut an der Spitze des Gesamtrankings – AOK PLUS, hkk & HEK im oberen Bereich

Die TK – Techniker Krankenkasse hat sich auch in diesem Jahr erneut an die Spitze des Gesamtrankings gesetzt. Mit einem starken Punktevorsprung auf Platz 2, der hkk – Krankenkasse, ist die TK weiterhin ein klarer Favorit. Auf den weiteren Plätzen folgen die AOK PLUS und die HEK – Hanseatische Krankenkasse.

Die TK hat es auch in diesem Jahr geschafft, sich an die Spitze des Gesamtrankings zu setzen. Mit einem überzeugenden Punktevorsprung konnte sie sich erneut an die Spitze des Rankings setzen und alle anderen Krankenkassen hinter sich lassen. Auf Platz 2 folgt die hkk – Krankenkasse, gefolgt von der AOK PLUS und der HEK – Hanseatische Krankenkasse. Alle vier Krankenkassen punkten vor allem bei der Kundenzufriedenheit und der Erreichbarkeit. Auch bei den Beiträgen und Serviceleistungen finden sich alle vier Krankenkassen im oberen Bereich des Rankings. Wenn Du also auf der Suche nach einer guten Krankenkasse bist, kannst Du auf jeden Fall einen Blick auf die vier oben genannten Krankenkassen werfen.

Anspruch auf ALG-II & Grundsicherung bei keinem Einkommen & Vermögen

Du hast kein Einkommen und kein Vermögen? Dann hast du Anspruch auf Arbeitslosengeld II (ALG-II) oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Das Jobcenter oder Sozialamt übernimmt in diesem Fall die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung. Bei Bedarf kannst du auch Leistungen zur Unterstützung beim Wohnen, bei Ausbildung und Berufsausbildung sowie zur Sicherstellung der Grundversorgung beantragen. Wenn du also kein Einkommen und kein Vermögen hast, stehen dir gesetzliche Leistungen zur Verfügung, die dir helfen, dein Leben zu meistern.

Gesetzliche oder private Krankenversicherung? Entscheide richtig!

Du bist auf der Suche nach einer Krankenversicherung? Dann hast du die Wahl zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung. In der Regel bietet die private Krankenversicherung eine bessere Leistung als die gesetzliche. Allerdings ist es so, dass die Beiträge auch im Alter hoch bleiben, selbst wenn deine Einkünfte sinken. Um zu entscheiden, welche Versicherung für dich die beste ist, solltest du dir die Leistungen genau ansehen. Eine gute Hilfe bei der Entscheidung ist es auch, wenn du dich beraten lässt.

Freiwillige gesetzliche Krankenversicherung: Beitragszuschuss & Maximalbeitrag von 384,58 Euro

Du musst den Beitrag zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung nicht alleine bezahlen. Dein Beitragssatz liegt nur bei 7,3 Prozent, statt der vollen 14,6 Prozent. Und auch beim Zusatzbeitrag bekommst Du einen Beitragszuschuss. Für 2021 bedeutet das für Dich einen durchschnittlichen Maximalbeitrag von 384,58 Euro. Zudem erhältst Du einige Leistungen, die Dir durch die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung zustehen. Dazu zählen beispielsweise ärztliche Behandlungen, psychotherapeutische Sitzungen, Medikamente, Zahnersatz und vieles mehr. Durch den Beitragszuschuss kannst Du Dir somit einen Teil der Kosten für Deine Gesundheit sparen.

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18,6% Beitragssatz zur Rentenversicherung ab 1.1.2023

Der Beitragssatz zur Rentenversicherung liegt seit 1 Januar 2023 bei 18,6 Prozent. Auch hier werden die Beiträge paritätisch finanziert, Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen jeweils den halben Beitrag. Die Beiträge zur Rentenversicherung werden in einen allgemeinen und einen Zusatzbeitrag aufgeteilt. Der allgemeine Beitrag beträgt 15,3 Prozent und der Zusatzbeitrag 3,3 Prozent. Beide Beiträge werden jeweils zur Hälfte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen.

Da die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung paritätisch finanziert werden, zahlst du als Arbeitnehmer also die Hälfte. Seit 1. Januar 2023 beträgt der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung 2,6 Prozent und der Beitragssatz zur Rentenversicherung 18,6 Prozent. Davon werden 15,3 Prozent in den allgemeinen Beitrag und 3,3 Prozent in den Zusatzbeitrag eingezahlt.

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Pflicht- & Freiwilligenversicherung in der Krankenversicherung: Alles was du wissen musst

Du als Arbeitnehmer bist grundsätzlich in der gesetzlichen Krankenversicherung versichertpflichtig, wenn du nicht mehr als 66600 Euro im Jahr (5550 Euro pro Monat, Stand 2023) verdienst. Dafür musst du den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent zahlen. Allerdings kannst du dich auch freiwillig versichern, wenn du mehr als die Grenze verdienst. In diesem Fall hast du die Wahl zwischen verschiedenen Kassen, die unterschiedliche Beitragskonditionen anbieten. Außerdem kannst du dich auch in eine private Krankenversicherung einschreiben. In diesem Fall musst du allerdings den doppelten Beitragssatz zahlen.

Sozialversicherung für Minijobs: Abgaben & Lohnzettel

Als Beschäftigter im Minijob musst Du Deinem Arbeitgeber pauschale Abgaben zur Sozialversicherung abführen. 13 % der Bezahlung gehen an die Krankenversicherung, 15 % an die Rentenversicherung und Umlage U1/U2. Da es sich bei einem Minijob um eine geringfügige Beschäftigung handelt, sind keine weiteren Abgaben zu leisten und es besteht auch kein Anspruch auf einen Urlaubsanspruch. Allerdings kannst Du von Deinem Arbeitgeber einen Lohnzettel erhalten, der Dir die genauen Abgaben detailliert aufzeigt.

Ohne Krankenversicherung? So begrenzt du finanziellen Schaden

Du hast dich noch nicht gesetzlich oder privat krankenversichert? Dann ist das keine Straftat, aber du musst damit rechnen, dass du Beiträge nachzahlen musst, wenn du später doch eine Krankenversicherung abschließen möchtest. Trotzdem gibt es ein paar Möglichkeiten, den finanziellen Schaden zu begrenzen. Zum Beispiel kannst du den Nachzahlungszeitraum verkürzen, wenn du eine freiwillige Krankenversicherung abschließt. Auch beim Eintritt in eine gesetzliche Krankenversicherung lassen sich Nachzahlungen vermeiden, wenn du deine Versicherungsfreiheit bei der zuständigen Krankenkasse beantragst und deine Rückstände erklärst. Eine weitere Möglichkeit ist, dass du eine sogenannte Beitragsbefreiung beantragen kannst. Diese Option ist vor allem dann interessant, wenn du eine kurzfristige Lücke in deiner Versicherung hast. Wenn du das nämlich beantragst, übernimmt die Krankenkasse die Beiträge, die du in der Lücke nicht gezahlt hast.

Erhalte Beitragsrückerstattung für private Kranken- und Pflegeversicherung!

Du hast Anspruch auf Arbeitslosengeld? Dann wirst du automatisch in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung versichert. Aber es gibt auch Situationen, in denen die Arbeitsagentur deine Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung sowie zur Altersvorsorge übernimmt oder zurückerstattet. Dies kann je nach persönlichem Einkommen und Vermögen der Fall sein. Du solltest dich daher an deine Arbeitsagentur wenden und nachfragen, inwiefern du in den Genuss einer solchen Leistung kommst.

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Minijob als Haushaltshilfe: Krankenversicherung ganz einfach übernehmen

Du hast einen Minijob als Haushaltshilfe? Dann zahlt dein Arbeitgeber oder deine Arbeitgeberin einen Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung. Der Betrag beträgt 5 Prozent vom Brutto-Verdienst deiner Tätigkeit. Somit bist du automatisch krankenversichert und du musst keinen Beitrag selbst zahlen. Das bedeutet, dass dein Arbeitgeber oder deine Arbeitgeberin den Beitrag für dich übernimmt. Verdiene also ganz unbesorgt – du bist gut versorgt.

Gesetzliche Krankenversicherung: 14,6% oder 14,0% Beitragssatz

Der Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt grundsätzlich 14,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen. Dieser allgemeine Beitragssatz gilt für die meisten Versicherten. Doch es gibt eine Ausnahme. Mitglieder, die keinen Anspruch auf Krankengeld haben, zahlen einen ermäßigten Beitragssatz von 14,0 Prozent. Dieser reduzierte Satz ist ausdrücklich in § 242 des Fünften Buches des Sozialgesetzbuches (SGB V) geregelt. Diese Regelung gilt in der Regel, solange das Mitglied keinen Anspruch auf Krankengeld hat.

Krankenkassen-Beitragssatz für Selbstständige erklärt

Du fragst Dich, wie hoch der Krankenkassen-Beitragssatz für Selbstständige ist? Normalerweise beläuft er sich auf 14,0 Prozent, zusätzlich zu einem Zusatzbeitrag. Wer sich aber dafür entscheidet, einen Anspruch auf gesetzliches Krankengeld ab der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit zu bekommen, der muss einen Beitragssatz von 14,6 Prozent zahlen. Hierbei handelt es sich allerdings nur um einen Richtwert, denn die konkreten Beiträge hängen von der jeweiligen Krankenkasse und dem Anspruchsprofil ab.

Neuer Gesetzentwurf: Minijobber können mehr Geld verdienen

Du hast gehört, dass der neue Gesetzentwurf einige Veränderungen für Minijobber mit sich bringt? Richtig, ab sofort können sie bis zu 520 Euro im Monat verdienen. Aber damit nicht genug: Künftig ist es auch möglich, 10 Stunden pro Woche zu arbeiten und dafür den jeweils geltenden Mindestlohn zu bekommen. Eine gute Nachricht für alle Minijobber, die sich über ein höheres Einkommen freuen werden!

Gesetzliche Krankenversicherung: Pflichtversicherung bis Jahresarbeitsentgeltgrenze 2023

Du bist pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung, wenn Dein Bruttogehalt die Jahresarbeitsentgeltgrenze (auch Versicherungspflichtgrenze genannt) von 66600 Euro (5550 Euro pro Monat) für das Jahr 2023 nicht übersteigt. Wenn Du mehr als diesen Betrag im Jahr verdienst, bist Du nicht mehr automatisch versichert. Dann hast Du aber die Möglichkeit, dich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern. Dazu musst Du einen Antrag bei der Krankenkasse stellen.

Schlussworte

Die Kosten für eine Krankenversicherung hängen von verschiedenen Faktoren ab. In der Regel musst du einen Anteil der Kosten selbst tragen, aber das hängt von deiner Krankenversicherung und deinen persönlichen Umständen ab. In der Regel kannst du eine einfache private Krankenversicherung für etwa sechzig bis hundert Euro im Monat bekommen. Wenn du jedoch eine vollständigere Versicherung willst, musst du mehr bezahlen. Es ist immer eine gute Idee, mehrere Angebote zu vergleichen und zu sehen, welche für dich am besten passt.

Es ist wichtig, dass du dir über die Kosten deiner Krankenversicherung im Klaren bist, bevor du dich für eine entscheidest. Denn je nachdem, welche Versicherung du wählst, kann die monatliche Prämie sehr unterschiedlich sein. Sei also vorsichtig und recherchiere gründlich, um die bestmögliche Krankenversicherung für dich zu finden. So sparst du bares Geld und bist sicher abgesichert.

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