Du hast dir schon immer gefragt, wer die Beiträge zur Krankenversicherung eigentlich bezahlt? Hier bekommst du die Antwort: Wir erklären dir, wer die Beiträge zur Krankenversicherung übernehmen muss und welche Möglichkeiten es gibt.
Du und dein Arbeitgeber zahlen beide Beiträge an die Krankenversicherung. Du zahlst einen Anteil zu deiner Krankenversicherung aus deinem Gehalt, während dein Arbeitgeber den anderen Teil bezahlt.
Erfahre, wer die Beiträge zur Krankenversicherung bezahlt
Du hast einen Job und bist krankenversichert? Dann solltest du wissen, wer die Beiträge zur Krankenversicherung für dich zahlt. Der Arbeitgeber ist dazu gesetzlich verpflichtet. Er berechnet die Höhe des Beitrags und führt die Beiträge an die Krankenversicherung ab. Dieser Beitrag zur Krankenkasse ist ein wichtiger Bestandteil des Verdienstes, denn die Krankenversicherung sichert dich im Falle einer Krankheit ab. Falls du also einmal krank werden solltest, ist es gut zu wissen, dass du einen Teil des Beitrags, den der Arbeitgeber für dich gezahlt hat, zurückbekommst.
Gesetzliche Sozialversicherung: Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer wissen müssen
Du bist als Arbeitnehmer*in auf dem Arbeitsmarkt unterwegs? Dann solltest du dir genau überlegen, was dein Arbeitgeber an die gesetzliche Sozialversicherung zahlen muss – und was auf dich zukommt. Für jeden angestellten Mitarbeiter muss der Arbeitgeber Beiträge an die gesetzliche Sozialversicherung abführen. Zusammen mit anderen Umlagen machen die SV-Beiträge durchschnittlich ein knappes Viertel (21 Prozent) des Bruttogehalts aus. Dabei muss der Arbeitgeber die Hälfte der Beiträge tragen, der Arbeitnehmer die andere Hälfte. Diese SV-Beiträge sichern dir im Falle einer Erkrankung, Arbeitslosigkeit oder im Alter eine finanzielle Absicherung. Daher ist es sinnvoll, sich genau darüber zu informieren und den eigenen Beitrag zur Sozialversicherung nicht aus den Augen zu verlieren.
Arbeitgeber übernimmt Hälfte Kosten Kranken- und Pflegeversicherung
Du hast Glück, dass Dein Arbeitgeber die Kosten für Deine Kranken- und Pflegeversicherung teilweise übernimmt. Er zahlt die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes zur Krankenversicherung, der derzeit bei 7,3 Prozent liegt. Außerdem übernimmt Dein Arbeitgeber die Hälfte des kassenindividuellen Zusatzbeitrages. Des Weiteren trägt er die Hälfte des Beitrags zur Pflegeversicherung, der aktuell bei 1,525 Prozent liegt. Dies ist ein großer Vorteil für Dich, da Du so einiges an Geld sparen kannst.
GKV-Beitragssatz: Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen je 7,3%
Derzeit beträgt der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung 14,6 Prozent. Davon trägt die Hälfte, also 7,3 Prozent, der Arbeitnehmer und die andere Hälfte der Arbeitgeber. Zudem besteht bei vielen Arbeitnehmern die Möglichkeit, sich bei der Krankenkasse freiwillig zu versichern. Die Beitragshöhe richtet sich dann nach dem Einkommen und liegt meist bei einem Prozent. Diese freiwillige Versicherung bietet den Vorteil, dass bei einem Wechsel der Krankenkasse die Beiträge nicht angepasst werden. Du hast somit einen besseren Versicherungsschutz und kannst auch beim Wechsel des Arbeitgebers die Versicherung behalten.
Krankenversicherung: Was du vor dem Arbeitsbeginn wissen musst
Der Arbeitgeber fragt vor dem ersten Arbeitstag normalerweise nach der Krankenkassen-Mitgliedschaft. Es ist wichtig, sich rechtzeitig darum zu kümmern, denn die Krankenversicherung beginnt bereits ab dem Tag, an dem das Arbeitsverhältnis anfängt. Wenn du weniger als 5550,00 Euro im Monat verdienst, dann musst du dich in einer gesetzlichen Krankenkasse versichern. Wenn du mehr als 5550,00 Euro im Monat verdienst, kannst du dich freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versichern oder dich privat krankenversichern. In jedem Fall ist es empfehlenswert, sich vorher gründlich über die verschiedenen Versicherungsangebote zu informieren.
Gesetzliche Krankenversicherung: Beitragssatz, Grundfreibetrag & Familienversicherung
Der gesetzliche Krankenversicherungsbeitrag für die meisten Mitglieder beträgt 14,6 Prozent ihrer beitragspflichtigen Einnahmen. Allerdings gibt es auch einen ermäßigten Beitragssatz von 14,0 Prozent. Dieser kann in Anspruch genommen werden, wenn die beitragspflichtigen Einnahmen unter dem Grundfreibetrag liegen. Dieser liegt in der Regel bei 4.437,50 Euro pro Jahr. Auch diejenigen, die eine Familienversicherung abschließen, können von den ermäßigten Beiträgen profitieren. In diesem Fall beträgt der Beitragssatz ebenfalls 14,0 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen. Grundsätzlich ist es möglich, den Beitragssatz anzupassen, wenn sich die Einnahmen im Laufe des Jahres ändern. Dann kannst du beim zuständigen Krankenversicherungsträger eine Änderung beantragen.
Krankenversicherung: 14,6% Beitrag, Zusatzbeitrag 1,0-1,3%
Du musst jeden Monat einen Teil deines Gehalts für die Krankenversicherung bezahlen. Der Gesamtbeitrag liegt bei 14,6 %. Hierbei übernimmt dein Arbeitgeber die Hälfte und du musst 7,3 % direkt vom Gehalt abgezogen bekommen. Darüber hinaus erhebt die Krankenkasse einen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag, der sich zwischen 1,0 und 1,3 Prozent bewegt. Dieser Betrag wird einmal im Jahr neu berechnet. Wichtig zu wissen ist, dass du für den Zusatzbeitrag nur den Betrag zahlen musst, der über der Grenze von 1,0 Prozent liegt.
Arbeitnehmer*in: Arbeitgeber zahlt 19,225% Sozialversicherungsbeiträge
Du als Arbeitnehmer*in musst dich um einiges weniger Gedanken machen, denn dein Arbeitgeber zahlt in deinem Namen einen beträchtlichen Teil der Sozialversicherungsbeiträge. Insgesamt übernimmt er Beiträge in Höhe von 19,225 Prozent deines Bruttogehalts. Hierbei handelt es sich um die Hälfte des Rentenbeitrags in Höhe von 9,35 Prozent, die Hälfte zur gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe von 7,3 Prozent, einen Anteil zur Arbeitslosenversicherung in Höhe von 1,5 Prozent und einen Beitrag in Höhe von 1,275 Prozent zur Pflegeversicherung. Der Rest des Sozialversicherungsbeitrags wird dann durch deine Lohnsteuer erhoben.
Sozialversicherung: Beiträge automatisch vom Lohn abgezogen
Du hast einen Job und bist Mitglied in einer Sozialversicherung? Dann weißt du sicher, dass du und dein Arbeitgeber einen Teil deines Arbeitslohns als Beitrag an die Versicherung zahlt. Hierbei handelt es sich um einen festen Prozentsatz, der direkt von deinem Brutto-Einkommen abgezogen wird. Das heißt, du musst selbst keine Beiträge überweisen. Diese Beiträge sind für die Deckung der Leistungen der Sozialversicherung notwendig, zu denen beispielsweise Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Rentenversicherung zählen.
Gesetzliche oder Private Krankenversicherung?
Du bist als Angestellter oder Arbeitnehmer automatisch in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Das heißt, Du musst nichts weiter tun, um dort Mitglied zu werden. Wie viel Du dafür monatlich zahlen musst, richtet sich nach Deinem Bruttoverdienst. Du kannst aber auch freiwillig in eine private Krankenversicherung wechseln, wenn Dir die Leistungen zusagen. Dann musst Du aber den Wechsel selbst in die Wege leiten und die Beiträge selbst bezahlen.
Krankenversicherung für Arbeitnehmer unter 64350 Euro brutto
Arbeitnehmer, deren Jahresgehalt unter 64350 Euro brutto liegt (5362,50 Euro pro Monat), werden automatisch gesetzlich krankenversichert. In diesem Fall ist keine zusätzliche Krankenversicherung notwendig, da das Einkommen den gesetzlichen Versicherungspflichtschwellenwert nicht überschreitet. Dieser Betrag ist für das Jahr 2021 vorgeschrieben und kann jährlich angepasst werden. Alle Betroffenen haben somit Anspruch auf den gesetzlichen Krankenversicherungsschutz. Zusätzlich erhalten sie auch Zugang zu allen Leistungen, die von den Krankenkassen angeboten werden.
Minimalschutz der Krankenversicherung erhalten – Leistungen vergleichen
Selbst wenn keine Beiträge gezahlt werden, bleibt der Minimalschutz der Krankenversicherung erhalten. Damit ist es möglich, dass Du auch dann noch versorgt wirst, wenn Du zum Beispiel in eine akute Erkrankung verwickelt bist oder bei Schmerzen einen Arzt aufsuchen musst. In Notfällen wirst Du ebenfalls behandelt, egal ob Du gesetzlich oder privat versichert bist. Allerdings können sich die Leistungen voneinander unterscheiden. Daher solltest Du Dir im Vorfeld bei Deiner Krankenversicherung über die Leistungen informieren und im Zweifelsfall auch eine private Zusatzversicherung abschließen. Dann bist Du auf der sicheren Seite.
520 Euro Job: Kein Anspruch auf Krankengeld?
Du hast einen 520 Euro Job? Dann ist es wichtig, dass du weißt, dass du dann nicht krankenversichert bist und somit auch kein Anspruch auf Krankengeld hast. Wenn du allerdings einen 521 Euro Job hast, dann kannst du im Krankheitsfall Anspruch auf Krankengeld von der Krankenkasse haben. Du solltest dich allerdings vorher bei deiner Krankenkasse informieren, welche Konditionen für dich gelten.
Selbstständige & Freiberufler: Muss ich in der Krankenversicherung sein?
Du bist selbstständig oder arbeitest freiberuflich und bist dir unsicher, ob du versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung bist? Grundsätzlich sind Menschen, die hauptberuflich selbstständig oder freiberuflich erwerbstätig sind, nicht versicherungspflichtig. Gleiches gilt für Beamte, Richter und Zeitsoldaten. Allerdings musst du auch als Selbstständiger oder Freiberufler gesetzlich krankenversichert sein, wenn du ein Einkommen von mehr als 400 Euro pro Monat erzielst. Wenn das der Fall ist, hast du die Wahl zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung.
Kenn deinen Status als Arbeitnehmer oder Selbstständiger!
Du als Arbeitnehmer solltest auf jeden Fall wissen, ob du als Selbstständiger oder als Arbeitnehmer eingestuft wirst. In der Regel gehören Arbeitnehmer zur sozialen Sicherung und sind somit verpflichtet, Beiträge an die Sozialversicherungen abzuführen. Damit du deinen Versicherungsschutz nicht verlierst, ist es wichtig, dass dein Arbeitgeber deine Beiträge leistet. Falls dies nicht der Fall ist, kannst du als Arbeitnehmer unter Umständen den Schaden tragen. Um zu verhindern, dass du auf den Kosten sitzen bleibst, solltest du dich daher rechtzeitig über deinen Status als Arbeitnehmer oder Selbstständiger informieren und gegebenenfalls bei deinem Arbeitgeber nachfragen.
Abgaben an Kranken- und Rentenversicherung bei Minijobber
Als Arbeitgeber musst Du Abgaben an Kranken- und Rentenversicherung leisten, wenn Du einen Minijobber einstellst. Der Minijobber muss in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sein. Dann zahlst Du als Arbeitgeber einen Pauschalbeitrag von 13 Prozent des Verdienstes aus. Für die Rentenversicherung muss ein Pauschalbetrag von 15 Prozent des Verdienstes entrichtet werden. Es ist wichtig, dass Du Dich an die Vorgaben hältst, damit es zu keinen Problemen kommt. Solltest Du noch Fragen zu den Abgaben haben, wende Dich gerne an einen Experten.
Sozialversicherungsabzüge: Berechne Nettogehalt aus Bruttogehalt
Du musst beim Einkommensteuer-Erhebungsverfahren auch Abzüge der Sozialversicherungen berücksichtigen. Damit errechnest du dann aus dem Bruttogehalt dein Nettogehalt. Dafür müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils die Hälfte der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung und Rentenversicherung zahlen. Diese Abzüge sind jedoch nötig, um euch, den Arbeitnehmern, bei Arbeitslosigkeit, im Rentenalter oder im Fall der Pflegebedürftigkeit vor finanziellen Einbußen schützen zu können.
Krankenversicherung mit 450- oder 451-Euro-Job? Hier ist die Antwort!
Du hast einen 450-Euro-Job? Dann solltest Du wissen, dass Du keine Krankenversicherung hast. Damit hast Du auch keinen Anspruch auf Krankengeld von der Krankenkasse. Allerdings bietet ein 451-Euro-Job eine Krankenversicherung und auch Anspruch auf Krankengeld. Im Gegensatz dazu gewährt ein 450-Euro-Job lediglich eine sechswöchige Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Solltest Du Dich also krankmelden, kannst Du Dich auf eine Lohnfortzahlung verlassen.
Beiträge in Sozialversicherung ab Januar 2023 erhöht
Ab Januar 2023 erhöhen sich die Beiträge in der Sozialversicherung auf 14,6 Prozent in der Krankenversicherung, 18,6 Prozent in der Rentenversicherung, 3,05 Prozent in der Pflegeversicherung und 2,6 Prozent in der Arbeitslosenversicherung. Das bedeutet, dass Du mehr Beiträge in die Sozialversicherung einzahlen musst, um für den Fall der Fälle abgesichert zu sein. Beiträge in die Krankenversicherung sind besonders wichtig, da sie Dir im Krankheitsfall eine umfassende medizinische Versorgung garantieren. Auch die Beiträge in die Rentenversicherung sind wichtig, da sie Dir im Alter eine finanzielle Absicherung bieten. Darüber hinaus schützen Dich die Beiträge in die Pflege- und Arbeitslosenversicherung vor den entsprechenden Risiken.
Krankenversicherung für Minijob: Private vs. gesetzliche Optionen
Du möchtest einen Minijob annehmen, aber dir fehlt noch die richtige Krankenversicherung? Wenn du einen Minijob aufnehmen möchtest, der nicht mehr als 450 Euro brutto im Monat einbringt, musst du dich selbst krankenversichern. Dabei kannst du zwischen verschiedenen privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen wählen. Ab einem Verdienst von 451 Euro brutto im Monat übernimmt dein Arbeitgeber die Kosten für eine gesetzliche Krankenversicherung und meldet dich bei einer Krankenkasse an, sofern du noch keine Mitgliedschaft hast. Sei dir aber bewusst, dass du in einer privaten Krankenversicherung mehr Leistungen bekommst, als in einer gesetzlichen. Deshalb ist es ratsam, dir vorher genau zu überlegen, welche Versicherung für deine Bedürfnisse am besten geeignet ist.
Fazit
Die Beiträge zur Krankenversicherung werden normalerweise zu gleichen Teilen von dir und deinem Arbeitgeber bezahlt. Wenn du als Selbstständiger tätig bist, musst du die Beiträge ganz allein tragen. Wenn du Arbeitslosengeld II beziehst, übernimmt der Staat deine Beiträge.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Krankenversicherungsbeiträge von verschiedenen Parteien, wie Arbeitgebern und Arbeitnehmern, getragen werden. Du solltest also immer darauf achten, wer für deine Beiträge aufkommt und wer am Ende den größten Teil davon trägt.