Alles, was Du über die gesetzliche Krankenversicherung im Ausland wissen musst – Hier erfährst Du es!

gesetzliche Krankenversicherung im Ausland bezahlen

Du hast dir vorgenommen, eine Reise ins Ausland zu machen, aber du fragst dich, ob deine gesetzliche Krankenversicherung dort auch greift? Keine Sorge, ich erkläre dir, was die gesetzliche Krankenversicherung für dich im Ausland zahlt.

Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt im Ausland nur dann, wenn die Behandlung medizinisch notwendig ist und nicht im Urlaub gesucht wird. In diesem Fall können die Kosten der Behandlung bei einem Arzt oder in einem Krankenhaus übernommen werden. Allerdings gibt es einige Länder, in denen die Kosten nicht vollständig übernommen werden. In solchen Fällen musst du die Kosten der Behandlung teilweise selbst tragen. Es ist daher wichtig, sich vor einer Reise über die spezifischen Regeln und Richtlinien der gesetzlichen Krankenversicherung zu informieren.

Gesetzlich Krankenversichert: Kostenübernahme für Auslandsreisen

Du hast gesetzlich Krankenversichert? Dann können Dir Deine Krankenkasse im Kalenderjahr bei privaten Auslandsreisen bis zu sechs Wochen die Kosten für unverzüglich erforderliche Behandlungen übernehmen – das gilt auch für Reisen in Staaten außerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Dazu ist es allerdings wichtig, dass Du Dich vor Deiner Reise über die Leistungen Deiner Krankenkasse informierst. Meist wird die Kostenübernahme vor Ort über eine sog. Auslandskrankenversicherung geregelt. Üblicherweise kommen auch die Kosten für notwendige Medikamente auf den Weg zurück auf Dich zu.

Gesetzlicher Krankenversicherungsschutz im EU-Ausland: Was Du wissen musst

Du musst vor einem längeren Aufenthalt im EU-Ausland keine Sorgen haben, dein gesetzlicher Krankenversicherungsschutz bleibt bestehen. Die Leistungen sind aber an die Regelungen des jeweiligen Landes gebunden. Wenn du dich außerhalb der Europäischen Union aufhältst, muss dein Wohnsitz jedoch in Deutschland verbleiben, damit dein gesetzlicher Krankenversicherungsschutz weiterhin gültig ist. Daher ist es wichtig, dass du dich vor deinem Aufenthalt über die jeweiligen Bestimmungen und Regelungen informierst.

Was die EHIC Europäische Krankenversicherungskarte abdeckt

Du fragst Dich, was die EHIC europäische Krankenversicherungskarte abdeckt? Die Karte bietet Dir eine medizinisch notwendige Behandlung durch öffentliche Gesundheitsdienstleister in einem anderen EU-Land. Einfach die EHIC-Karte vorzeigen und Du erhältst die entsprechenden Leistungen. Allerdings empfehlen wir Dir, einen Arzt aufzusuchen, der einen Vertrag mit der staatlichen Krankenkasse des Landes hat, in dem Du Dich aufhältst. Dann bist Du auf der sicheren Seite und weißt, dass Du über die EHIC-Karte abgedeckt bist.

Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) – Kostenlos beantragen

In vielen Ländern Europas ist die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) ein wichtiges Dokument, wenn du im Urlaub bist. In einigen Ländern wird die EKVK zusammen mit der nationalen Gesundheitskarte ausgestellt. In anderen Ländern musst du sie aber separat beantragen. Wenn du eine EKVK beantragst, musst du dafür normalerweise nichts zahlen. Meistens bekommst du sie kostenlos von deiner Krankenkasse, bevor du dein Land verlässt. Mit der EKVK kannst du dir im Ausland medizinische Unterstützung holen, falls du sie brauchst. Diese Unterstützung kann dir dabei helfen, dich gesund und fit zu halten, wenn du im Urlaub bist.

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 Gesetzliche Krankenversicherung im Ausland abrechnen

AOK PLUS: Medizinische Sachleistungen auch im Ausland

Du bist krank geworden und befindest dich im Ausland? Keine Sorge! Die AOK PLUS ist auch dann für dich da. In allen EU-Mitgliedsstaaten, den EWR-Staaten Island, Liechtenstein, Norwegen sowie der Schweiz hast du Anspruch auf alle medizinisch notwendigen Sachleistungen. So ist deine Gesundheit jederzeit in guten Händen – auch im Urlaub.

Kostenübernahme von AOK bei Behandlungen im Ausland: Informiere dich!

Du solltest bei Behandlungen in Ländern außerhalb der EU und des EWR immer vorher nachfragen, ob die Kosten von der AOK übernommen werden. Denn leider ist es in der Regel so, dass du sie selbst tragen musst. Deutschland hat nämlich mit den meisten Nicht-EU-Ländern kein Sozialversicherungsabkommen, das dir die Kostenübernahme ermöglichen würde.

Bevor du also deinen Urlaub oder deine Reise plant, mach dich bitte schlau, ob die Kosten für eine eventuelle Behandlung in dem Land, das du besuchst, übernommen werden. Ansonsten gerätst du womöglich in finanzielle Schwierigkeiten.

Auslandskrankenversicherung: Rundum-Schutz für längere Auslandaufenthalte

Du hast vor, länger als ein paar Wochen ins Ausland zu gehen? Dann solltest Du unbedingt eine Auslandskrankenversicherung abschließen. Während eine gewöhnliche Reiseversicherung nur für Notfallbehandlungen aufkommt, ist eine Auslandskrankenversicherung speziell auf längere Aufenthalte im Ausland ausgerichtet. Sie deckt sowohl Notfall- als auch Routine-Behandlungen ab und gilt in der Regel für ein Jahr oder länger. Daher kann sie eine sinnvolle und kostengünstige Lösung für alle sein, die sich für längere Zeit im Ausland niederlassen. Informiere Dich vor der Reise umfassend über die möglichen Optionen.

Reise ins Ausland? Denk an Auslandskrankenversicherung!

Du hast vor, ins Ausland zu reisen? Super! Aber denk daran, dass die gesetzliche Krankenversicherung keine kostenlose Auslandskrankenversicherung mehr anbietet. Seit 2013 musst du deine Auslandskrankenversicherung selbst abgeschlossen haben. Das bedeutet, dass du im Falle eines Krankheitsfalles für die Behandlungskosten selbst aufkommen musst. Deshalb solltest du vor deiner Reise unbedingt eine eigene Auslandskrankenversicherung abschließen. Denn nur so kannst du sicher sein, dass du auch im Fall der Fälle abgesichert bist!

Türkei-Reise: Denk an den Urlaubskrankenschein!

Du hast vor, in die Türkei zu fahren? Dann solltest Du unbedingt daran denken, einen Urlaubskrankenschein mitzunehmen. Dieser ist nach wie vor erforderlich, auch wenn die europäische Krankenversicherungskarte nicht gilt. Um diesen Schein zu bekommen, benötigst Du das Formular T/A 11, das Du von Deiner gesetzlichen Krankenversicherung erhalten kannst. Achte darauf, dass Du das Formular rechtzeitig beantragst, damit Du es zur Hand hast, wenn Du losfährst. So bist Du im Falle eines Falles bestens vorbereitet.

Nutze deine EHIC in allen Ländern Europas

Du kannst deine europäische Gesundheitskarte in fast allen Ländern Europas benutzen. Auf der Rückseite deiner TK-Gesundheitskarte findest du die European Health Insurance Card, auch EHIC genannt. Mit dieser Karte kannst du normalerweise direkt mit deinem Arzt abrechnen. Das bedeutet, dass du keine zusätzlichen Gebühren zahlen musst. Beachte aber, dass die Karte nur für medizinische Notfälle gilt und nicht für geplante Behandlungen. Achte auch darauf, dass du die Karte immer dabei hast, wenn du ins Ausland reist. Dann bist du auf der sicheren Seite.

Gesetzliche Krankenversicherung im Ausland: Was übernimmt die Krankenkasse?

EHIC: Kostenfreie Leistungen in Europa nutzen

In Ländern, in denen die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) gilt, kannst Du einfach zum Vertragsarzt gehen, so wie Du es auch hier in Deutschland machst. Allerdings musst Du dann die Zuzahlungen und Eigenbeteiligungen tragen, die in dem jeweiligen Land vorgesehen sind. Jedoch wird die Europäische Krankenversicherungskarte in den meisten europäischen Ländern akzeptiert und sorgt dafür, dass Du einige Leistungen kostenfrei in Anspruch nehmen kannst. Deshalb solltest Du immer daran denken, Deine EHIC mitzunehmen, wenn Du in ein anderes europäisches Land reist, um im Notfall vorbereitet zu sein.

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Krankenversicherung für Reisen nach Nordmazedonien, Montenegro und Serbien

Bei einer Reise nach Nordmazedonien, Montenegro oder Serbien solltest Du die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) unbedingt dabei haben. Mit der Karte erhältst Du alle medizinisch notwendigen Leistungen, die nicht bis zu Deiner Rückkehr nach Deutschland warten können. Allerdings ist es in diesen Ländern nur möglich, Notfallleistungen mit der EHIC zu bezahlen. Daher solltest Du Dich vorab über die Kosten informieren und gegebenenfalls eine zusätzliche Reisekrankenversicherung abschließen.

USA: Teuerstes Gesundheitswesen & steigende Kosten

Die USA sind bekannt dafür, das teuerste Gesundheitswesen der Welt zu haben. Im Vergleich zum OECD-Durchschnitt ausgegebenen Betrag, gibt es in den USA sogar einen Betrag von 73% mehr. Das bedeutet, dass die US-Amerikaner im Vergleich zu anderen Ländern wesentlich mehr Geld für die medizinische Versorgung aufbringen müssen.

Es ist eine bekannte Tatsache, dass die Ausgaben für das Gesundheitswesen in den USA in den letzten Jahren stark gestiegen sind. Dies liegt vor allem daran, dass viele Menschen überteuerte Versicherungspläne abgeschlossen haben, um sich selbst und ihre Familien gegen mögliche medizinische Kosten abzusichern. Diese Kosten werden jedoch nicht nur von den Versicherten getragen, sondern auch von den Steuerzahlern. Dadurch wird es schwierig, den steigenden Kosten entgegenzuwirken.

Auslandskrankenversicherung: Welche Behandlungen nicht übernommen werden

Du hast eine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen, aber hast du dir schon mal überlegt, welche Behandlungen die Versicherung nicht übernimmt? Dazu gehören Behandlungen, die vor Reiseantritt feststanden, dass sie während der Reise stattfinden müssen. Auch wenn du aus Versehen in eine Kriegszone gerätst oder aktiv an Kriegsereignissen teilnimmst, übernimmt die Versicherung keine Kosten. Ebenso bei vorsätzlich herbeigeführten Krankheiten oder Unfällen sowie Entzugsbehandlungen. Deshalb ist es wichtig, dass du dich über mögliche Risiken informierst, bevor du in das Ausland reist und nicht blind eine Auslandskrankenversicherung abschließt.

Reisekrankenversicherung: Informiere Dich vorab!

Du bist krankenversichert und hast vor, ins Ausland zu reisen? Dann solltest Du Dir vorher unbedingt informieren, wie es mit der Kostenerstattung durch Deine Krankenkasse aussieht. In aller Regel übernimmt Deine Kasse nur die Kosten, die auch hier in Deutschland erstattet würden. Daher musst Du im Ausland alle Selbstbehalte und Zuzahlungen, die üblich sind, selbst bezahlen. Am besten informierst Du Dich vorab, wie hoch die Kosten dafür sein können. Es kann sinnvoll sein, eine private Zusatzversicherung abzuschließen, die Dir im Falle eines Auslandsaufenthalts eine adäquate Kostenerstattung bietet. So bist Du immer auf der sicheren Seite.

Kostenlose Informationsübermittlung bei Arbeitsunfähigkeit auf Reisen

Falls du auf Reisen bist und erkrankst, ist es wichtig, dass du deinem Arbeitgeber schnellstmöglich Bescheid gibst. Dazu solltest du ihm mitteilen, wie lange die Arbeitsunfähigkeit voraussichtlich dauern wird und wo du dich aufhältst. Versuche dabei, so schnell wie möglich die Kontaktdaten zu übermitteln, denn dein Arbeitgeber trägt die Kosten für die Übermittlung. Solltest du dich nicht mehr im Ausland aufhalten, wenn du wieder gesund bist, ist es ratsam, deinem Arbeitgeber die neue Adresse mitzuteilen. So kann er ggf. weitere Maßnahmen ergreifen, um dein Einkommen zu schützen.

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Reise ins Ausland? Sichere dich mit Auslandsreisekrankenversicherung ab!

Du planst eine Reise ins Ausland? Dann solltest du unbedingt eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließen. Auch wenn die Krankenkasse innerhalb der Europäischen Union für einige Kosten aufkommt, so kann es doch vorkommen, dass du die volle Summe aus eigener Tasche zahlen musst. Daher ist es immer besser, über eine Auslandsreisekrankenversicherung abgesichert zu sein. So kannst du die Reise entspannt genießen, ohne darüber nachzudenken, was passiert, wenn du doch einmal krank wirst. Auch für Reisen in die USA oder nach Kanada ist eine solche Versicherung unerlässlich, da hier die Kosten sonst schnell ins Unermessliche steigen können.

Medizinische/Zahnärztliche Behandlung im Ausland – EU Vorschriften

Du hast vor, medizinisch oder zahnärztlich im Ausland behandelt zu werden? Dann solltest Du wissen, dass die EU-Vorschriften für medizinische Behandlungen in anderen Ländern gelten. Dazu gehören medizinische und zahnärztliche Versorgung, Arzneimittel und Krankenhausaufenthalt. Allerdings musst Du beachten, dass die Kosten für die Behandlung nur dann erstattet werden, wenn die Behandlung zu den Leistungen gehört, auf die Du auch zu Hause Anspruch hast. Es ist also wichtig, dass Du vor der Reise einen Genehmigungsantrag bei Deiner Krankenkasse stellst und Dich über die Details informierst. Du solltest auch einen Auslandskrankenschein mitnehmen, um auf jeden Fall auf der sicheren Seite zu sein.

AOK-Auslandskrankenschein für sorgenfreie Reise in Bosnien-Herzegowina, Tunesien oder Türkei

Du bist auf Reisen in Bosnien-Herzegowina, Tunesien oder der Türkei und möchtest auf Nummer sicher gehen? Dann hol dir am besten eine Anspruchsbescheinigung, auch Auslandskrankenschein genannt, bei deiner AOK. Damit bist du auch im Ausland bestens abgesichert und kannst dich auf eine sorgenfreie Reise freuen. Der Auslandskrankenschein ist kostenlos, so dass du in keine finanzielle Nöte kommst, sollte dir unterwegs etwas passieren. Wenn du ihn bei deiner AOK beantragst, solltest du daran denken, dass er nur dann gültig ist, wenn du ihn direkt bei deiner AOK beantragst und nicht bei einer anderen Versicherung.

Erhalte medizinische Abdeckung im Ausland mit der EHIC-Karte

Du hast schon von der Europäischen Krankenversicherungskarte gehört, auch EHIC genannt? Damit bist du in vielen Ländern Europas und sogar einigen außereuropäischen Staaten gut abgesichert. Diese Karte befindet sich auf der Rückseite deines Personalausweises und ermöglicht dir die Kostenübernahme für medizinische Behandlungen im Ausland. Solltest du also einmal auf Reisen gehen, solltest du dir unbedingt deine EHIC zur Hand nehmen. Denn damit hast du im Notfall eine wichtige Versicherung im Gepäck.

Zusammenfassung

Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt im Ausland nur die Kosten für medizinisch notwendige und notfallmäßig erforderliche Behandlungen. Dabei gilt in der Regel, dass die Kosten nur dann übernommen werden, wenn du in einer europäischen Länder auf Reisen bist und eine Europäische Krankenversicherungskarte mitführst. Wenn du außerhalb Europas unterwegs bist, kannst du deine Krankenversicherung im Ausland nur dann in Anspruch nehmen, wenn du eine private Auslandskrankenversicherung abgeschlossen hast.

Du siehst also, dass die gesetzliche Krankenversicherung im Ausland unterschiedlich ist. Es kann sich lohnen, sich vor einer Auslandsreise mit den Richtlinien vertraut zu machen, damit du weißt, welche Kosten du übernehmen musst und welche Kosten deine gesetzliche Krankenversicherung übernimmt. So bist du vorbereitet und kannst deine Auslandsreise ohne Sorgen genießen.

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