Hey, du! Wenn du studierst, ist es wichtig, dass du dir Gedanken über deine Krankenversicherung machst. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie du versichert sein kannst, wenn du studierst. In diesem Artikel werden wir uns ansehen, wann eine studentische Krankenversicherung in Frage kommt und wie du sie beantragen kannst. Lass uns anfangen!
Studentische Krankenversicherung ist ein Muss, wenn du an einer Hochschule in Deutschland studierst. Du musst eine haben, bevor du dein Studium anfängst. Wenn du nicht bereits über eine private oder familiäre Krankenversicherung verfügst, kannst du eine studentische Krankenversicherung abschließen. Diese kannst du bei verschiedenen Krankenversicherungen buchen. Wenn du ein Student bist, hast du normalerweise Anspruch auf einen reduzierten Beitrag.
Studenten: Versicherungspflicht bei Hochschuleinrückung
Du bist Student an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule? Dann besteht grundsätzlich eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Diese beginnt meist mit dem ersten Semester, aber auf jeden Fall mit dem Tag der Einschreibung (Immatrikulation). Es ist wichtig, dass du bei Beginn des Studiums einen Versicherungsbeitrag entrichtest, da du ansonsten keinen Anspruch auf Leistungen der Krankenkasse hast. Solltest du in einer privaten Krankenkasse versichert sein, musst du vorher einen Antrag bei deiner Krankenkasse stellen.
Gesetzlich Versicherte Studenten: Profitiere bis zu Deinem 25. Geburtstag!
Du bist Student und hast noch nicht deinen 25. Geburtstag gefeiert? In diesem Fall kannst du von einem Vorteil profitieren: Bist du gesetzlich versichert, bist du über deine Eltern auch in der Familienversicherung mitversichert – und das ohne, dass du Eigenbeiträge zahlen müsstest! Allerdings gilt das nur bis zu deinem 25. Geburtstag. Ab dann musst du dich selbst versichern. Also überlege dir am besten schon vorher, welche Versicherung für dich die beste ist. Denn je früher du dich entscheidest, desto mehr Zeit hast du, die Kosten zu vergleichen und die passende Versicherung zu finden.
Kostenlose Familienversicherung für Studierende unter 25 Jahren
Du studierst und hast noch keine 25 Jahre erreicht? Dann kannst Du wahrscheinlich über Deine Eltern kostenlos familienversichert werden. Dafür müssen sie allerdings Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse sein. Ansonsten musst Du Dich selbst versichern. Dazu kannst Du Dich bei einer gesetzlichen Krankenkasse anmelden. Diese Krankenversicherung ist als Student meist günstiger als eine private Versicherung. So sparst Du Geld und hast trotzdem eine ausreichende Versicherung.
Studenten über 25: GKV und SPV Beiträge für Studierende (Jan 2022)
Studenten über 25 Jahren haben die Möglichkeit, sich für eine gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und eine Pflegeversicherung (SPV) während ihres Studiums anzumelden. Der Beitrag für die beiden Versicherungen beläuft sich auf circa 100 Euro pro Monat ohne Kosten für Zusatzbeiträge (aktueller Stand: Januar 2022). Durch die GKV erhältst du eine umfangreiche medizinische Versorgung und Zuschüsse zu bestimmten Arzneimitteln, während die SPV eine finanzielle Unterstützung für stationäre und ambulante Pflegeleistungen bietet. Wenn du älter als 25 Jahre bist, musst du dich selbstständig bei der Krankenkasse anmelden und auch die Beiträge selbst bezahlen. Es ist jedoch wichtig, dass du eine gesetzliche Krankenversicherung hast, denn sonst kann es passieren, dass du für die von dir in Anspruch genommenen Leistungen selbst aufkommen musst.
Studenten: Hol Dir Deinen Steuerfreibetrag bis zu 9168 Euro!
Als Student hast Du die Möglichkeit, jährlich einen Steuerfreibetrag in Höhe von 9168 Euro zu bekommen. Wenn Du mehr verdienst, kannst Du die gezahlten Steuern zurückholen. Dazu musst Du beim Finanzamt eine Steuererklärung einreichen. Diese ist in der Regel ab dem Monat April des Folgejahres möglich. Ein Steuerberater kann Dir dabei helfen, den maximalen Freibetrag zu nutzen. Auch eine Steuersoftware kann Dir dabei helfen, den Steuerausgleich ganz einfach selbst durchzuführen. Wenn Du alles richtig machst, kannst Du so noch mehr Geld zurückbekommen!
Job & Studium: Wie kombinieren? Prioritäten setzen!
Du kannst nicht exmatrikuliert werden, nur weil sich dein sozialversicherungsrechtlicher Status im Job ändert. Es ist natürlich wichtig, dass du während des Studiums einen Job hast, aber du musst immer die Prioritäten richtig setzen. Wenn du deine Prüfungen und sonstigen Verpflichtungen an der Uni nicht nachkommst, kannst du exmatrikuliert werden. Du kannst dich bei Studienverzögerungen allerdings auch nicht darauf berufen, dass du viel gearbeitet hast. Es gibt einige Möglichkeiten, wie du das Studium und den Job erfolgreich miteinander kombinieren kannst. Zum Beispiel kannst du die Arbeitszeit flexibel gestalten, damit du mehr Zeit für deine Studienaufgaben hast. Oder du kannst versuchen, einen Job zu finden, der dein Studium unterstützt und deine Fähigkeiten erweitert. Auch ein Teilzeitstudium ist eine Möglichkeit, um beides unter einen Hut zu bekommen. Denke immer daran, dass dein Studium immer an erster Stelle stehen muss.
Was ist ein Student? Definition & Rechte
Du fragst Dich, wer im rechtlichen Sinne ein Student ist? Ein Student ist jemand, der als ordentlicher Student an einer Hochschule, Universität oder Fachschule eingeschrieben ist. Dies gilt solange, bis der Student aus den genannten Institutionen exmatrikuliert wird. Ab dem Zeitpunkt erlischt der Studentenstatus und es gelten andere Regelungen.
Geringfügigkeitsgrenze überschritten? Private Krankenversicherungen vergleichen!
Wer aber über die Geringfügigkeitsgrenze von 520 Euro im Monat liegt (bis 30092022: 450 Euro) und eine bezahlte Beschäftigung oder ein Praktikum ausübt, ist nicht mehr über die Familienversicherung abgesichert. Das heißt, du musst dich in diesem Fall selbst versichern. Das ist einfacher als es klingt: Es gibt verschiedene private Krankenversicherungen, die dich abdecken und eine günstige monatliche Prämie anbieten. Es lohnt sich also, einen Vergleich zu ziehen, um die beste Option zu finden.
Checke, ob du als Werkstudent in Frage kommst!
Du bist Student und überlegst, nebenher zu jobben? Prima! Aber nicht jeder, der einen Job neben dem Studium hat, ist auch automatisch als Werkstudent anerkannt. Um als Werkstudent gelten zu können, musst du bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Hier eine kleine Checkliste, damit du weißt, ob du als Werkstudent in Frage kommst:
• Du musst an einer Universität oder Hochschule als ordentlicher Student eingeschrieben sein
• Dein Job muss zu deinem Studium passen und dir bei deiner Abschlussarbeit helfen
• Du darfst pro Woche höchstens 20 Stunden arbeiten
• Du musst einen Anspruch auf ein Arbeitslosengeld II haben
• Die Arbeit muss befristet sein, maximal aber 12 Monate
Bevor du also in einen Job als Werkstudent startest, checke unbedingt, ob du alle Kriterien erfüllst. Wenn ja, kannst du dich auf eine interessante, abwechslungsreiche und lehrreiche Zeit freuen.
Familienversicherung: Deine Optionen als jüngerer oder älterer Mensch
Du bist noch jung und möchtest dich gesund versichern? Dann hast du als jünger als 25-Jähriger die Möglichkeit, über deine Eltern familienversichert zu sein. Auch wenn du schon älter bist, hast du die Chance, über deinen Ehe- oder Lebenspartner bzw. deine Partnerin nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz familienversichert zu sein. In jedem Fall kannst du dich so ohne Altersgrenze absichern. Es lohnt sich, die Optionen genau zu prüfen, um die beste Lösung für deine persönliche Situation zu finden.
Familienversicherung: Bis zum 25. Lebensjahr beitragsfrei?
Du fragst dich, wie lange du die Familienversicherung in Anspruch nehmen kannst? Die gute Nachricht ist, dass du deine Kinder, Stiefkinder, Enkel, Pflegekinder und Adoptionskinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres beitragsfrei familienversichern kannst. Ab dem 18. Lebensjahr ist es dann möglich, sie für eine begrenzte Zeit weiter beitragsfrei zu versichern, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu zählen beispielsweise ein bestimmtes Einkommen oder ein Studium. Allerdings kann die beitragsfreie Familienversicherung in diesem Fall nur maximal bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gewährt werden.
Krankenversicherung für Jugendliche ab 18: Was Du wissen musst
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind grundsätzlich bei ihren Eltern mitversichert. Doch wenn man das 18. Lebensjahr erreicht, können bestimmte Umstände dazu führen, dass man eine eigene Krankenversicherung benötigt. Junge Menschen, die auf der Suche nach einem Job sind, können bis zu 24 Monate nach ihrem 18. Geburtstag oder nach dem Ende einer Schul- oder Berufsausbildung mitversichert sein. In diesem Fall hast Du Anspruch auf eine Krankenversicherung, die durch die Eltern finanziert wird. Auch wenn Du als Student arbeitest, kannst Du bis zu drei Stunden pro Tag weiterhin bei Deinen Eltern mitversichert sein. Wenn Du aber mehr als drei Stunden pro Tag arbeitest oder eine Weiterbildung absolvierst, musst Du eine eigene Krankenversicherung abschließen. Für Dich als junger Erwachsener ist es also wichtig, auf Deine Versicherungssituation zu achten und Deine Möglichkeiten zu prüfen.
Studentenjobs: Kein Beitrag zur Arbeitslosenversicherung nötig
Das ist eine gute Nachricht für viele Studenten, die neben dem Studium jobben. Denn das bedeutet, dass sie nicht zusätzlich zu den Lebenshaltungskosten auch noch einen Beitrag zur Arbeitslosenversicherung entrichten müssen. Diese Regelung gilt aber nur für Studenten, die an einer staatlich anerkannten Hochschule eingeschrieben sind. Es wird also nur dann bewertet, wenn die 20-Stunden-Regel eingehalten wird und die Hochschule anerkannt ist. Allerdings können Studenten, die ein duales Studium absolvieren oder sich in einer Ausbildung befinden, nicht von dieser Regelung profitieren.
Student*innen können bis zu 6240 Euro im Jahr steuerfrei verdienen
Als Student*in hast du einiges Glück, denn du kannst im Monat bis zu 520 Euro verdienen, ohne Steuern oder Abgaben an den Staat zu zahlen. Wenn du also jeden Monat ein Gehalt auf Minijob-Basis bekommst, bekommst du insgesamt 6240 Euro im Jahr. Aber das ist noch nicht alles: Seit Januar 2023 kannst du bei deinen Einkünften noch mehr sparen. Es gibt nämlich einen jährlichen Freibetrag für Student*innen, der bei 10908 Euro liegt. Du kannst also bis zu diesem Betrag im Jahr verdienen, ohne Abgaben zu zahlen. Eine tolle Sache, die du dir zu Nutze machen solltest!
Nebenverdienst & BAföG: Maximal erlaubter Betrag nicht überschreiten
Du kannst innerhalb deines BAföGs bis zu einem Betrag von 5422 Euro brutto im Jahr bzw. 452 Euro pro Monat verdienen, ohne dass es Dir angerechnet wird. Alles, was darüber hinaus geht, wird Dir vom BAföG abgezogen. Wenn Du mit Deinem Nebenverdienst dieses Limit überschreitest, kann es sein, dass Du einen Teil des BAföGs zurückzahlen musst. Deshalb ist es wichtig, dass Du den maximal erlaubten Betrag nicht überschreitest. Hier auf unserer Website findest Du viele weitere Informationen rund um das Thema BAföG und Nebenverdienst. Wir helfen Dir, Dein BAföG optimal zu nutzen und Dir dabei zu helfen, Deine finanzielle Lage zu verbessern. Schau‘ einfach mal rein und informiere Dich!
Werkstudent? So kannst Du familienversichert sein!
Du hast vor als Werkstudent Geld zu verdienen? Dann solltest Du wissen, dass Du unter bestimmten Voraussetzungen familienversichert sein kannst. Zum einen musst Du maximal 25 Jahre alt sein, zum anderen darfst Du im Jahr 2023 nicht mehr als 485 Euro verdienen. Bleibst Du unter dieser Grenze, musst Du Dich nicht selbst versichern. Solltest Du mehr als 485 Euro im Monat verdienen, hast Du natürlich auch die Möglichkeit, eine eigene private Krankenversicherung abzuschließen. Da die Beiträge in einer privaten Krankenversicherung steuerlich geltend gemacht werden können, ist das auch eine gute Option. Informiere Dich am besten vorab bei Deiner Krankenkasse, welche Möglichkeiten es für Dich gibt.
Studenten: Ab 2023 Krankenversicherungsbeitrag 10,22%
Ab dem Jahr 2023 beträgt der Beitragssatz für Studenten 70 Prozent des durchschnittlichen allgemeinen Beitragssatzes der Krankenkassen. Dieser liegt derzeit bei 14,6 Prozent und bedeutet für Studenten einen Beitragssatz von 10,22 Prozent zzgl des kassenindividuellen Zusatzbeitragssatzes. Aufgrund dieser Regelung können Studenten unter Umständen sparen, wenn sie bei einer bestimmten Krankenkasse Mitglied werden. Wenn Du bisher noch nicht krankenversichert bist, informiere Dich am besten über die verschiedenen Tarife und finde heraus, welche Krankenkasse für Dich am besten geeignet ist.
Studentenkrankenversicherung: Reduzierter Beitrag ab 25 Jahren
Du bist Student und älter als 25 Jahre? Dann bist Du in der Krankenversicherung der Studenten versichert und zahlst einen reduzierten Beitrag in Höhe von 82,99 Euro. Dieser orientiert sich am BAföG-Bedarfssatz für Studierende, die nicht bei ihren Eltern wohnen. Zusätzlich kommt noch dein individueller Zusatzbeitrag der Krankenkasse hinzu. Wenn du Fragen zur Höhe des Beitrags oder zu den Leistungen der Krankenversicherung der Studenten hast, kannst du dich jederzeit an die Krankenkasse wenden. Dort wird man dir gerne weiterhelfen.
Werkstudenten: Welche Krankenversicherung ist die Richtige?
Als Werkstudent bist Du verpflichtet, eine Krankenversicherung abzuschließen. Hierfür hast Du verschiedene Optionen: die Familienversicherung, die studentische Krankenversicherung, die freiwillige gesetzliche Versicherung oder die freiwillige private Krankenversicherung. Welche Möglichkeiten für Dich infrage kommen, hängt von Deiner Arbeitszeit, Deinem Einkommen und Deinem Alter ab. Achte deshalb darauf, Dir einen Überblick über die auf Dich zutreffenden Bedingungen zu verschaffen, bevor Du eine Entscheidung triffst. So kannst Du die für Dich passende Krankenversicherung finden.
KVdS: Studentenkrankenversicherung mit Vorteilen und Beitrag ab 82,99 Euro
Du bist Student und hast noch keine Krankenversicherung? Dann solltest Du Dich unbedingt über die Krankenversicherung der Studenten (KVdS) informieren. Derzeit beträgt der monatliche Beitrag 82,99 Euro plus ein Zusatzbeitrag. Dieser unterscheidet sich je nach Krankenkasse und liegt zwischen 3,25 und 12,99 Euro. Mit der KVdS bist Du auf jeden Fall gut versichert und hast viele Vorteile. Zum Beispiel bekommst Du eine Kostenübernahme für bestimmte Arztbesuche, Medikamente und weitere therapeutische Maßnahmen. Auch kannst Du bei bestimmten Krankenkassen den studentischen Tarif in Anspruch nehmen, der Dir einen zusätzlichen Rabatt gewährt. Informiere Dich also am besten gleich und sichere Dir eine optimale Versorgung!
Zusammenfassung
Du kannst studentische Krankenversicherung ab dem Tag abschließen, an dem du zum Studium zugelassen wurdest. Meistens ist das an dem Tag, an dem du deine Zulassungsbescheinigung erhalten hast. Wenn du noch keine Krankenversicherung hast, dann solltest du dir auf jeden Fall eine holen. Wenn du noch nicht volljährig bist, dann kann es sein, dass deine Eltern für deine Versicherung aufkommen müssen.
Du solltest dir eine studentische Krankenversicherung zulegen, sobald du dein Studium beginnst. Es ist eine gute Idee, einen Versicherungsschutz zu haben, um dich und deine Gesundheit zu schützen. Außerdem können die Kosten für eine studentische Krankenversicherung im Vergleich zu anderen Versicherungsoptionen sehr erschwinglich sein. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass du eine studentische Krankenversicherung erwerben solltest, sobald du dein Studium beginnst, um deine Gesundheit zu schützen und deine Kosten zu senken.