Hey, hast du schon mal überlegt, wann du deine eigene Krankenversicherung bezahlen musst? Keine Sorge, du bist nicht allein! Viele Menschen fragen sich, ob sie ihre Krankenversicherung selbst bezahlen müssen und wie sie das machen. In diesem Artikel werden wir uns deshalb ansehen, wann du deine eigene Krankenversicherung selbst bezahlen musst und was du dabei beachten solltest. Lass uns also loslegen!
Du musst deine Krankenversicherung selbst zahlen, wenn du keine andere Krankenversicherung hast, zum Beispiel eine Arbeitgeber- oder Studentenkrankenversicherung. Wenn du keine der oben genannten Krankenversicherungen hast, musst du deine Versicherung selbst bezahlen, um medizinische Leistungen in Anspruch nehmen zu können.
520-Euro-Job: 521-Euro-Job mit Krankengeld-Anspruch?
Du hast einen 520-Euro-Job und möchtest im Krankheitsfall trotzdem auf ein Krankengeld zurückgreifen? Dann musst Du Dich für einen 521-Euro-Job entscheiden. Denn dann hast Du Anspruch auf Krankengeld von der Krankenkasse, wenn Du krankheitsbedingt ausfällst. Allerdings musst Du dabei aber aufpassen, denn wenn Du mehr als 521 Euro verdienst, dann läufst Du Gefahr, dass Deine Krankenversicherung den Beitrag anhebt und Du mehr Beiträge an die Kasse zahlen musst. Deshalb lohnt es sich, die Kosten für die Krankenversicherung vorher zu kalkulieren und einzuschätzen, ob sich ein 521-Euro-Job lohnt.
Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge: Wann Du weniger zahlst
Du fragst Dich, wie hoch Deine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sind? Vor allem, wenn Du kein eigenes Einkommen hast? In der Regel beträgt der monatliche Beitrag für die Krankenversicherung 172,01 Euro. Hinzu kommen 34,52 Euro pro Monat für die Pflegeversicherung.
Es gibt jedoch auch Fälle, in denen Du weniger oder gar keine Beiträge zahlen musst. Wenn Du zum Beispiel Arbeitslosengeld beziehst, dann können Deine Beiträge sogar ganz oder teilweise erlassen werden. Wenn Du aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten kannst, dann kannst Du eine Ermäßigung beantragen. Auch wenn Du aufgrund niedriger Einkommensgrenzen in Deutschland steuerlich begünstigt bist, kannst Du eventuell einen Kostenersatz beantragen. Es lohnt sich also, genauer nachzusehen, ob und inwiefern Dich Beitragsfreiheiten oder Ermäßigungen betreffen.
Kranken- und Pflegeversicherung für Arbeitssuchende: Absicherung trotz Arbeitslosigkeit
Du bist arbeitslos? Dann solltest Du wissen, dass Du auch weiterhin in der Kranken- und Pflegeversicherung versicherungspflichtig bist. Als Arbeitssuchender oder Mensch ohne Erwerbstätigkeit musst Du Dir Sorgen machen, dass Du nicht ausreichend abgesichert bist. Genauso wie alle anderen Arbeitnehmer bist Du verpflichtet, Dich zu versichern. Aber keine Sorge: Die Versicherungsbeiträge können bei Bedarf vom Arbeitsamt übernommen werden. Auch bei Arbeitslosigkeit ist es also möglich, ausreichend abgesichert zu sein.
Wo liegen die Versicherungspflichtgrenzen für Arbeitnehmer?
Du musst als Arbeitnehmer versicherungspflichtig sein, wenn dein Einkommen aus deiner Beschäftigung mehr als 520 Euro pro Monat und maximal 5550 Euro pro Monat beträgt. Den Wert von 520 Euro pro Monat nennt man Geringfügigkeitsgrenze, den oberen Wert, also 5550 Euro, die allgemeine Versicherungspflichtgrenze. Daher ist es wichtig, dass du dein monatliches Einkommen stets im Auge behältst, denn nur so kannst du sicherstellen, dass du die entsprechenden Versicherungen ordnungsgemäß abschließt und somit deine Rechte auf Sozialleistungen geschützt sind.
Familienversicherung Deiner Kinder bis zum 18. Lebensjahr + danach?
Lebensjahr hinaus verlängert werden.
Du fragst Dich, wie lange Deine Kinder familienversichert sein können? Die gute Nachricht ist, dass Du Deine Kinder, Stiefkinder, Enkel, Pflegekinder und Adoptionskinder zunächst bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres beitragsfrei familienversichern kannst. Allerdings gibt es auch die Möglichkeit, die Familienversicherung unter bestimmten Voraussetzungen über das 18. Lebensjahr hinaus zu verlängern. Dazu benötigst Du ein entsprechendes Antragsformular, das Du bei Deiner Krankenkasse erhältst. Dann kannst Du die Versicherung Deiner Kinder auch nach dem 18. Geburtstag aufrechterhalten.
Minijob: Krankenversicherung ab 450 Euro Verdienst prüfen
Du hast einen Minijob? Dann solltest Du wissen, dass Du dich bei einem Verdienst bis zu 450 Euro anderweitig krankenversichern musst. Ab 451 Euro führt Dein Arbeitgeber dann Krankenversicherungsbeiträge ab und meldet Dich bei einer Krankenkasse an, sofern Du noch nicht Mitglied bist. Es lohnt sich also, schon frühzeitig zu prüfen, welche Versicherung für Dich die beste ist.
Sozialleistungen beantragen: Beiträge für Krankenversicherung
Du hast kein Einkommen und kein Vermögen, um davon zu leben? Dann hast du Anspruch auf Arbeitslosengeld II (ALG-II) oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. In diesem Fall übernimmt das Jobcenter oder das Sozialamt die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung. Diese Beiträge sind notwendig, damit du eine ausreichende soziale Absicherung hast. Abhängig von deinen persönlichen Gegebenheiten können weitere Leistungen wie Wohngeld, Unterhaltsvorschuss oder Kindergeld in Betracht kommen.
Krankenversicherung bei geringfügiger Beschäftigung im Haushalt
Du hast eine geringfügige Beschäftigung im Haushalt? Dann stellt sich natürlich die Frage, wer die Krankenversicherung bezahlt. Wenn Dein Verdienst unter der Verdienstgrenze für Minijobs liegt, zahlt Dein Arbeitgeber oder Deine Arbeitgeberin einen Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung. Dieser beträgt 5 Prozent vom Brutto-Verdienst der Haushaltshilfe. Wenn Du mehr als 450 Euro im Monat verdienst, bist Du nicht mehr als geringfügig beschäftigt und musst eine eigene Krankenversicherung abschließen. In diesem Fall muss Dein Arbeitgeber oder Deine Arbeitgeberin 14 Prozent Deines Brutto-Verdienstes für die Krankenversicherung abführen.
In Teilzeit? Profitiere von einer privaten Krankenversicherung!
Bist Du in Teilzeit tätig? Dann ist die Krankenversicherung ein Muss, wenn Dein Einkommen die Marke von 520 Euro pro Monat überschreitet. Allerdings besteht keine Pflicht, wenn Dein Verdienst niedriger ist, jedoch hast Du die Möglichkeit, in eine private Krankenversicherung zu investieren. Dies kann sich lohnen, da die Leistungen im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung höher sind und auch noch andere Vorteile bietet, wie zum Beispiel eine bessere medizinische Versorgung in ausländischen Ländern oder eine höhere Wahlmöglichkeit des Arztes.
Krankenversicherung in Deutschland: Vergleichen und Finden
Du musst in Deutschland eine Krankenversicherung haben. Egal ob gesetzlich oder privat – du bist dazu verpflichtet. Es gibt nur sehr wenige Ausnahmen. Falls du also noch gar keine Versicherung hast, solltest du dich unbedingt darum kümmern. Es lohnt sich, sich Zeit zu nehmen und die verschiedenen Angebote zu vergleichen. So findest du die richtige Krankenversicherung für dich, die deine Bedürfnisse am besten abdeckt.
Gesetzliche Krankenversicherung für Selbstständige: Beiträge und Leistungen
Du möchtest gesetzlich krankenversichert sein, aber bist selbstständig? Dann wirst du wissen wollen, wie hoch die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung sind. Aber keine Sorge: Abhängig davon, wie viel du verdienst, liegen sie deutlich unter dem, was du für eine private Krankenversicherung zahlen müsstest. Selbstständige können sich mit einem monatlichen Beitrag von rund 160 Euro (zuzüglich eines kassenindividuellen Zusatzbeitrags) als freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Du kannst dann die gleichen Leistungen in Anspruch nehmen, wie alle anderen Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen. Damit bist du bestens abgesichert.
Minijob: Wie hoch ist der eigene Beitrag zur RV?
Du hast einen Minijob? Dann weißt Du sicherlich, dass sich Dein Arbeitgeber zusätzlich zum pauschalen Rentenversicherungsbeitrag auch noch Deinen Eigenbeitrag leisten muss. Aktuell beträgt dieser 3,6 Prozent. Wenn Du also beispielsweise einen monatlichen Verdienst von 520 Euro hast, musst Du den Eigenbeitrag in Höhe von 18,72 Euro einplanen. Da Dein Arbeitgeber aber wie gesagt den pauschalen Beitrag in Höhe von 15 Prozent zahlt, musst Du also nur noch den Restbetrag aus eigener Tasche zahlen.
Technik: 450 oder 451 Euro Job? Anspruch auf Krankengeld
Du hast einen 450-Euro-Job? Dann solltest Du wissen, dass Du leider keinen Anspruch auf Krankengeld hast, falls Du mal krankheitsbedingt ausfällst. Allerdings hast Du Anspruch auf die sechswöchige Lohnfortzahlung durch Deinen Arbeitgeber. Wenn Du aber einen so genannten 451-Euro-Job hast, dann besteht im Krankheitsfall ein Anspruch auf Krankengeld von Deiner Krankenkasse. Da lohnt es sich also, wenn Du eine Arbeit auf 450-Euro-Basis hast, über einen 451-Euro-Job nachzudenken. Denn dann hast Du im Falle einer Erkrankung ein wenig mehr Sicherheit.
Familienversicherung bis zum 23. Lebensjahr beitragsfrei?
Lebensjahres.
Du wunderst Dich, wie lange Deine Kinder beitragsfrei mitversichert sind? In der Regel endet die beitragsfreie Familienversicherung mit dem 18. Lebensjahr. Sollte Dein Kind allerdings nicht erwerbstätig sein, kann die Versicherung bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres weitergeführt werden. Es ist wichtig, dass Du Dich in regelmäßigen Abständen über die Konditionen Deiner Versicherung informierst. Sollte sich hier etwas ändern, kannst Du sofort darauf reagieren.
Familienversicherung: Welches Einkommen ist erlaubt?
Du fragst Dich, wie viel Deine Familienangehörigen verdienen dürfen, damit sie noch familienversichert sind? Aktuell (2023) dürfen sie maximal 485 Euro pro Monat verdienen. Liegt ihr Einkommen darüber, müssen sie sich selbst versichern. Es gibt aber auch Ausnahmen. So ist es beispielsweise möglich, auch nach einem Einkommen über 485 Euro familienversichert zu bleiben, wenn der Arbeitgeber keine gesetzliche Krankenversicherung anbietet. Auch wenn dein Familienmitglied eine selbstständige Tätigkeit ausübt, kann es unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin familienversichert bleiben. In jedem Fall lohnt es sich, sich im Vorfeld vollständig zu informieren, um zu wissen, welche Möglichkeiten es gibt.
Familienversicherung oder Freiwillige Versicherung?
Hast Du einen Ehe- oder Lebenspartner, der ebenfalls gesetzlich versichert ist? Dann kann eine Familienversicherung in Frage kommen. Allerdings nicht, wenn dein Partner mehr als 470 Euro monatlich verdient (Stand 2021) oder hauptberuflich als Selbstständiger tätig ist. In diesem Fall ist eine freiwillige Versicherung die beste Lösung. Auch wenn der monatliche Beitrag dann deutlich höher ausfallen kann, hast du so die Gewissheit, dass du und dein Partner bestmöglich abgesichert seid.
Mindeststundenzahl als sozialversicherungspflichtiger Beschäftigter
Du hast dich vielleicht schon einmal gefragt, ob es eine Mindeststundenzahl gibt, die du als sozialversicherungspflichtig Beschäftigter leisten musst. Die Antwort lautet: Nein. Es gibt keine gesetzliche Vorgabe, wie viele Stunden du als sozialversicherungspflichtiger Beschäftigter leisten musst. Lediglich der Arbeitsvertrag, den du mit deinem Arbeitgeber abschließt, enthält eine konkrete Vereinbarung über die Arbeitszeit. Daher kann ein Arbeitnehmer auch weniger als die vereinbarte Stundenzahl arbeiten. Allerdings muss ein Arbeitnehmer stets seinen Pflichten nachkommen, wie z.B. den Arbeitgeber über seine Arbeitszeit informieren und sich an die vereinbarten Arbeitszeiten halten.
Krankenversicherung: Vermeide Nachzahlungen, indem Du Dich rechtzeitig versicherst
Du machst Dich nicht strafbar, wenn Du Dich nicht krankenversicherst. Allerdings kann es dann schwierig werden, eine neue Versicherung zu finden, wenn Du einmal nicht versichert warst. Wenn Du nach längerer Zeit wieder krankenversichert werden möchtest, musst Du empfindliche Nachzahlungen leisten. Diese werden unabhängig davon berechnet, ob Du eine gesetzliche oder private Krankenversicherung wählst. Daher ist es sinnvoll, sich rechtzeitig zu versichern, um solche Kosten zu vermeiden.
Krankenversicherung in Deutschland: Welche Optionen gibt es?
In Deutschland ist es so, dass jeder eine Krankenversicherung haben muss. Je nachdem, welche persönlichen Voraussetzungen Du hast, kannst Du pflichtversichert in einer gesetzlichen Krankenkasse sein, Dich freiwillig gesetzlich versichern oder eine private Krankenversicherung wählen. Da es verschiedene Möglichkeiten gibt, ist es wichtig, dass Du Dir ein genaues Bild von den verschiedenen Optionen machst, bevor Du Dich für eine Versicherung entscheidest. Es ist auch wichtig, darauf zu achten, dass die gewählte Versicherung auch zu Deinen individuellen Bedürfnissen passt.
Krankenversicherung ohne Arbeitslosengeld oder Bürgergeld
Wenn du nicht über Arbeitslosengeld oder Bürgergeld verfügst, bist du trotzdem krankenversichert. Ob du dich in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung versichern musst, hängt davon ab, wo du zuletzt versichert warst. In der Regel liegt das in der gesetzlichen Krankenversicherung. Wenn du vorher bei einer privaten Krankenversicherung warst, kannst du dich hier auch weiterhin versichern. Wenn du das möchtest, musst du einen Antrag bei der privaten Krankenversicherung stellen. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass die private Krankenversicherung in der Regel teurer ist als die gesetzliche Krankenversicherung. Trotzdem ist es oftmals sinnvoll, sich in der privaten Krankenversicherung zu versichern, wenn man über entsprechende finanzielle Mittel verfügt.
Fazit
Du musst deine Krankenversicherung selbst zahlen, wenn du nicht über einen Arbeitgeber versichert bist. Dies kann der Fall sein, wenn du als Freiberufler, Selbstständiger oder Student tätig bist. In diesem Fall musst du dich selbst bei einer Krankenkasse anmelden und die Kosten für die Krankenversicherung selbst tragen.
Du solltest immer genau prüfen, wann du krankenversichert sein musst und wann du selbst dafür aufkommen musst. So bist du auf der sicheren Seite und es besteht keine Gefahr, dass du unversichert bist und dadurch Kosten tragen musst, die du vielleicht nicht bezahlen kannst.